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Berliner Polizei geht weiter gegen „From the river to the sea“-Parole vor

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Berliner Polizei geht weiter gegen „From the river to the sea“-Parole vor

Gerichte entscheiden unterschiedlich: Mal gibt es eine Strafe für das Verwenden der umstrittenen israelfeindlichen Parole, mal einen Freispruch

Angesichts unterschiedlicher Urteile Berliner Gerichte zur Strafbarkeit der Parole, die das Existenzrecht Israels infrage stellt, herrscht bei der Polizei Unsicherheit. Die Staatsanwaltschaft sei darum um eine Bewertung der aktuellen Rechtslage gebeten worden, so Dierschke. Diese sieht weiterhin einen Anfangsverdacht für die Strafbarkeit der Parole. »Eine Klarstellung der Strafbarkeit durch ein Obergericht wäre für uns alle immens wichtig«, so Dierschke.

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