Darf ein Arbeitnehmer den Mitglied des Personalrats auswählen, der zum Gespräch mit der Leitung eingeladen wird?
Darf ein Arbeitnehmer den Mitglied des Personalrats auswählen, der zum Gespräch mit der Leitung eingeladen wird?
Ich frage hier, weil mein Rechstanwalt (Rechtsberater der Gewerkschaft) sich nicht gemeldet hat. Ich hoffe, am Montag eine Antwort zu bekommen.
Ich habe eine ‘Einladung’ zum Gespräch mit der Leitung nächste Woche, wie schon in einem anderen Thread gesagt. Auf diesem Brief steht als eingeladene Person ein Mitglied des Personalrats, den ich nicht kenne, der sich mit meinem Fall nicht beschäftigt hat.
Mein Personalrat ist gemischt: eine Minderheit versteht, dass ein Job ein Job ist, sie verhälten sich wie Mitglied von IG-Metall. Die Mehrheit ist aber passiver, überzeugt, dass Pflege eher Ehre ist und kein Job. Sie sind überzeugt, Mitglied einer großen Familie zu sein. Ich habe das Gefühl, dass die Leitung bevorzugt die Mitglieder des Rates einlädt, die zu dieser zweiten Gruppe gehören.
Ich wurde schon einmal von einem passiven Mitglied des Rates zum Gespräch mit der Leitung ‘eingeladen’. Diese Person sagte nichts im Gespräch und nach dem Gespräch lehnte sie mein Bedarf auf Information und Beratung ab.
Dies finde ich nicht in Ordnung.
Ich habe aber einen Mitglied des Rates gefunden, der mich über Präzedenfälle, Abmahnungsverlauf, Anwälte und alternative Arbeitsstellen informiert hat. Ich möchte, dass nur diese Person mich begleitet und nicht irgendwelchen Mitglied des Rates, der sich mit meinem Fall nicht beschäftigt hat, den ich nicht kenne.
Habe ich Anspruch darauf?