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Verwaltungsgericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

www.tagesschau.de Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als Gesamtpartei beobachten. Das Münchner Verwaltungsgericht wies eine Klage der Partei zurück: Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

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