Das Gericht hat das Verbot im Eilverfahren aufgehoben.
Zahlreiche Juristen hatten sich nach dem Verbot kritisch geäussert. Auch rechtsextreme Publikationen würden der Schutz der Meinungsfreiheit geniessen, hiess es. Das Vereinsrecht könne die Meinungsfreiheit nicht aushebeln.
Gesetze brechen um Rechtsradikalen das Leben schwer zu machen fand ich schon beim Fall Lina gut, wenn das Innenministerium das jetzt (möglicherweise) auch macht, dann habe ich damit kein Problem. Beim Kampf gegen den Faschismus sollten wir alle die Grenzen des machbaren und erlaubten austesten
Darum geht es hier aber erstmal nicht. Dass das Verbot angefochten wird, war doch von Anfang an klar. Ob es jetzt Bestand hat oder nicht, ist aber noch völlig offen. Wenn das Innenministerium die Arbeit gut gemacht hat, wird am Ende das Verbot halt nochmal gerichtlich bestätigt.
Das Gericht mit Sitz in Leipzig entschied nun in einem Eilverfahren: Die Erfolgsaussichten der Kläger seien nach einer ersten Prüfung als »offen« anzusehen.
Zwar bestünden keine Bedenken, dass die »Compact«-Magazin GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten worden sei. Es könne allerdings »derzeit nicht abschließend beurteilt werden«, ob die Vereinigung die »eng auszulegenden« Gründe für ein Verbot erfülle und sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.