Das Berliner Arbeitsgericht erklärte den Vertrag von Susann Lange mit dem RBB für "sittenwidrig". Damit muss der Sender vorerst keine 1,8 Millionen Euro zahlen.
Die gefeuerte RBB-Direktorin Susann Lange bekommt vorerst keine Ruhegelder. Der öffentlich-rechtliche Sender sollte ihr laut Vertrag in den nächsten Jahren eigentlich insgesamt 1,8 Millionen Euro zahlen.
Doch das Berliner Arbeitsgericht erklärte den lukrativen Vertrag der Managerin an diesem Mittwoch für „sittenwidrig“ – weil ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe.
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Trotzdem sagte Anwalt Croset schon nach dem Branstäter-Urteil zu möglichen Folgen für den RBB und andere Anstalten, bei denen es noch Ruhegelder gibt: „Tätig werden und prüfen müsste ein Sender sofort, zum Beispiel eine Kanzlei beauftragen, die ein Gutachten schreibt. Ich würde im Zweifelsfall empfehlen, auf Basis der unklaren Lage zunächst weitere Zahlungen einzubehalten.“
Man kann rückblickend der Ex-Intendantin Schlesinger und ihren Komplizen nur dankbar sein, dass sie dermaßen hemmunglos in den Geldschrank gegriffen haben.
Proaktiv bei den anderen auch mal nachgucken wäre vielleicht keine schlechte Idee!
Eher wird da jetzt proaktiv bei bestehenden und für zukünftige Ruhegelder geguckt, wie man das trotzdem durch bekommt - also wie man das "Missverhältnis aus Leistung und Gegenleistung" weg bekommt.
Als ob die aktuelle Führung auf ihre obszönen Ruhegelder verzichten will.
Mit 1,8 Mio. Euro können aktuell 98.039 Monate Gebühren gezahlt werden. Das sind 8169 Jahre. Also könnte man ca. 100 Leute ein Leben lang befreien. Und das nur für ein "Ruhegeld"
Jetzt wo wir weniger Erbsenzähler beim Bürgergeld haben, kann man ja paar zu den Rundfunkanstalten schicken. Um zu schauen ob da nicht ein Arbeitssuchender ich 20 Euro zu viel bekommen war immer Personal da. Aber wenn halt Millionen versenkt werden, ist halt auch egal.