82-Jähriger nimmt Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn die Vorfahrt
82-Jähriger nimmt Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn die Vorfahrt

www.rnz.de
Walldorf: 82-Jähriger nahm Polizeiauto im Einsatz die Vorfahrt

82-Jähriger nimmt Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn die Vorfahrt
Walldorf: 82-Jähriger nahm Polizeiauto im Einsatz die Vorfahrt
Also wenn der Autofahrer grün hatte, hat er dem Polizeiauto per Definition nicht die Vorfahrt genommen. Denn auch wenn ein Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn (also Wegerecht) unterwegs ist, hat es nicht automatisch Vorfahrt, wenn es über rot fährt.
Wikipedia dazu:
(https://de.wikipedia.org/wiki/Sondersignal)
Die Schuldumkehr kommt in diesem Fall aber nicht von der Polizei sondern von der RNZ, die diese falsche Überschrift über die Pressemitteilung der Polizei gesetzt hat.