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Juristische Auslegung von Kriterien: Menschenrechtsinstitut sieht irreführende Diskussion über AfD-Verbotsverfahren

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AfD-Verbot: Menschenrechtsinstitut sieht irreführende Diskussion über Verfahren

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Das Bundesverfassungsgericht habe dazu klargestellt, »dass das Parteiverbot gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ›legalen Revolution‹ darstelle, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte.«

Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei auch in diesem Falle ein Parteiverbot laut Grundgesetz ausdrücklich »frühzeitig« möglich, so Cremer.

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Laut dem DIMR-Juristen Cremer kommt es dagegen auf ein anderes Kriterium an. »Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem, ob eine Partei aktiv und planvoll vorgeht, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen«, so Cremer.

Auch müssten »konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Agieren der Partei erfolgreich sein kann«. Bei der AfD sei das durch die hohen Zustimmungswerte bei den vergangenen Wahlen anzunehmen, teilt das DIMR mit. Anders war es noch bei der NPD.

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