Das supertolle Totschlagargument war es letztens, dass die Bauern ja ihre Proteste anmelden würden. Hat FFF auch gemacht, hat trotzdem keine Sau interessiert und ich glaube der "Sturm auf die Fähre" oder was das werden sollte war sicherlich auch nicht offiziell bekanntgegeben.
Viele Aktivisten der "Letzten Generation" wurden wegen Nötigung verurteilt. Der Hauptunterschied ist, dass sie, anders als die Landwirte, ihre Straßenblockaden, also ihre Demonstrationen, vorher nicht anmelden. Bei einer nicht angemeldeten Versammlung kann die Straße vorher nicht gesperrt, der Verkehr nicht umgeleitet werden, die Menschen haben keine Möglichkeit, die Aktion zu umfahren. Außerdem gibt sich bei den Blockaden der Klimaaktivisten in der Regel auch niemand als Versammlungsleiter zu erkennen.
All das führt dazu, dass die Versammlungen von der Versammlungsbehörde schnell aufgelöst werden. Und wer dann noch auf der Straße klebt und weiter blockiert, kann sich unter Umständen wegen Nötigung strafbar machen.
Aber auch hier muss das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berücksichtigt werden und die Gerichte müssen schauen: Wie lange ging die Blockade, wann war die Straße wieder frei, gab es Umfahrungsmöglichkeiten? Wenn eine Demonstration der Landwirte rechtmäßig aufgelöst ist, ist die rechtliche Bewertung keine andere. Auch dann steht Nötigung im Raum.
Keine Rolle bei der Bewertung der Strafbarkeit spielt das Fernziel, dass die Demonstranten verfolgen. Die Gerichte sollen also nicht bewerten, ob das Ziel, für das demonstriert wurde, "gut" oder "schlecht" ist.
Vermutlich. Dann nehmen sie vielleicht ein wenig Straße mit, wenn man es richtig macht. Dann wird die Heimfahrt ein wenig holprig, wenn das Rad nicht mehr ganz rund ist.