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13 comments
  • Die war gar nicht nötig, da die Nebenklägerin mit den jeweiligen Gruppen der Angeklagten mitgegangen ist. Sie hat diese sogar zum Teil von sich aus angesprochen. Aber die Angeklagten haben den psychisch und körperlich erheblich eingeschränkten Zustand der Nebenklägerin in der Tatnacht für ihre sexuellen Handlungen ausgenutzt. Ein solches Verhalten wäre noch bis November 2016 in Deutschland nicht strafbar gewesen, alle wären freigesprochen worden. Deswegen ist es auch so verantwortungslos und hetzerisch, was in der »Bild«-Zeitung kolportiert wurde: »Neun Barbaren fallen über ein junges Mädchen her. Mit ihrer Gewaltorgie zerstören die Vergewaltiger die Seele des Kindes«. Das ist bewusstes Streuen von Fake News. Es überschreitet eine Grenze und bringt die Allgemeinheit gegen die Justiz auf.

    Ich weiß, dass Pressefreiheit ein hohes Gut ist und man mit Sanktionen vorsichtig sein muss. Das sollte aber mit einem Qualitätsstandard einhergehen, den die BILD noch nie erreicht hat. So ist dieses Blatt und andere Boulevardmedien nur ein Erfüllungsgehilfe der Faschisten.

    Den Fall hatte ich damals nur oberflächlich verfolgt und diese Einordnung hat mir komplett gefehlt. Das Interview gibt meines Erachtens nach einen sehr guten Überblick über die tatsächliche Gemengelage.

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  • Es lohnt sich wirklich, den Artikel zu lesen. Ich erinnere mich an die Berichterstattung rund um den Fall, ich konnte die vergleichsweise milden Urteile auch nicht nachvollziehen und hatte eine starke emotionale Reaktion.

    Meier-Göring: Zunächst einmal: Das Verfahren war nicht öffentlich, und auch die Urteilsbegründung richtete sich in erster Linie an die Verfahrensbeteiligten, die Angeklagten, Verteidiger, Nebenklage und Staatsanwaltschaft. Daher kennen auch nur die Verfahrensbeteiligten die ganze Wahrheit. Das ist auch gut so, denn das schützt vor allem die Nebenklägerin, die sich an fast nichts mehr aus der Tatnacht erinnert. Sie soll besonders nicht durch neue Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangen, retraumatisiert werden. In der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung habe ich daher – wie auch in diesem Interview – viele Details, die auch das Verhalten der Nebenklägerin betrafen und die sehr entscheidend für die Rechtsfolge waren, weggelassen. Trotzdem: Ein Urteil ergeht ja »Im Namen des Volkes«. Ich habe mich deswegen natürlich auch persönlich immer wieder gefragt, was ich besser hätte kommunizieren können.

    [...]

    SPIEGEL: Was kann man besser machen, damit durch unverstandene Urteile nicht so viel Hass verbreitet wird?

    Meier-Göring: Wir müssen uns gegen das Gift und die Fake News aus der rechten Ecke lauter zur Wehr setzen. Aber wir müssen auch zeigen, dass wir zuhören und selbstkritisch sind und die Urteile der Justiz den Menschen noch besser erklären. Ich wünsche mir eine Art Bürgerdialog für die Justiz, um die Menschen da draußen besser zu erreichen. Wir wollen doch alle dazu beitragen, dass es weniger Straftaten und weniger Gewalt gibt. Dass die Gesellschaft besser wird.

    Dass das Verfahren zum Schutz der Beteiligten nicht öffentlich war, ist verständlich. Die sehr knappe öffentliche Urteilsverkündung hätte aber eben auch deutlich besser begründet und eingeordnet werden können, um die Fantasie und das Verständnis des Volkes und der Presse nicht unnötig frei laufen zu lassen.

    Sie wünscht sich eine Art Bürgerdialog, der hat stattgefunden. Populistische Publikationen, entrüstete Bürger, widerwärtige Drohungen. Aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Kommunikation.

    Vielleicht lernen die beteiligten Organe ja etwas aus dem Fall.

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    • Du kannst kommunizieren was und wie du willst. Die Leute lesen am Ende Springer Presse und glauben diesen Darstellungen

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      • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht

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  • Stabile Richterin! Interessanter Artikel, danke :)

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  • Sie an den Pranger zu stellen, ist sicherlich nicht ganz richtig, weil das Problem eines der gesamten Justiz ist. Der Richterbund hat das Urteil ja klar verteidigt.

    Die Männer haben eine völlig betrunkene 15-Jährige vorgefunden, ihr Handy und Geldbeutel geklaut, das ganze gefilmt und sich dabei mit 9-10 anderen abgewechselt. Und dann soll man glauben, dass die Männer nicht genau wussten in welcher Lage sich das Mädchen befunden hat? Das ist schon jenseits von naiv.

    Man muss sich auch nicht wundern, wenn in der Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz immer weiter abnimmt, wenn deren Rechtsverständnis immer weniger mit dem vom Volk zu tun hat.

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    • Wenn du den Artikel lesen würdest, würdest du feststellen, dass diese Darstellung grob falsch ist, dass das Urteil absolut sinnvoll ist, und dass die Hetze gegen die Richterin aus der selben rechtsextrem-faschistischen Ecke kommt, die die Strafrechtsreform 2016 angegriffen hat, durch die es überhaupt zu Verurteilungen gekommen ist.

      Kurzum, würde Deutschland von denjenigen regiert werden, die jetzt Mord- und Vergewaltigungsdrohungen gegen die Richtern schreiben, hätten alle Angeklagten freigesprochen werden müssen.

      Es konnten nur deswegen Vergewaltigungen verurteilt werden, weil 2016 ins Gesetz geschrieben wurde, dass Konsens explizit sein muss, und bei Einschränkungen wie Trunkenheit kein Konsens möglich ist. Es wurde keine Gewalt gegen das Opfer angewendet, sondern die Täter hätten sich vergewissern müssen, dass das Opfer Konsens gibt und in der Lage ist Konsens zu geben, was wegen der Trunkenheit nicht der Fall war.

      Bitte lies den Artikel.

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      • Hetze gegen die Richterin aus der selben rechtsextrem-faschistischen Ecke kommt

        Man nimmt hier halt gerne die extremen Ausreißer um so zu tun als ob es nicht auch aus der breiten Bevölkerung massive Kritik an diesem Urteil gibt.

        Es konnten nur deswegen Vergewaltigungen verurteilt werden, weil 2016 ins Gesetz geschrieben wurde, dass Konsens explizit sein muss, und bei Einschränkungen wie Trunkenheit kein Konsens möglich ist. Es wurde keine Gewalt gegen das Opfer angewendet, sondern die Täter hätten sich vergewissern müssen, dass das Opfer Konsens gibt und in der Lage ist Konsens zu geben, was wegen der Trunkenheit nicht der Fall war.

        Das Problem ist, dass es bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Bewährungsstrafen gibt. Und es war keineswegs eine so krasser Grenzfall, wie du es beschreibst. Und keine Gewalt würde man auch anwenden, wenn man ein völlig komatöses Mädchen vergewaltigt.

        Die Täter haben ein 15-jähriges Mädchen, was völlig verwirrt war, mehrfach hintereinander vergewaltigt und ihr auch noch Geldbeutel und Handy geklaut + Videos gemacht. Glaubst du wirklich, dass sie nicht ganz genau wussten in welchem Zustand das Mädchen ist?

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