Wie ist das gemeint? Ricarda Lang wird wegen ihrem Körper angegriffen, Merz für seine Positionen. Wenn du Lang inhaltlich kritisierst, ist das ok, Merz zB wegen seiner Glatze zu beleidigen, nicht. Kein Doppelstandard.
Wie funktioniert sonst Diskurs, wenn man Standpunkte nicht angreifen darf? Man darf nur nicht ad hominem die Leute angehen, was sich leider mittlerweile als Standard etabliert hat.
Ich finde eher das Beleidigungen erlaubt sein sollten als das sie verboten sein sollten.
Also die Vorstellung das tatsächlich Polizei eingesetzt und Resourcen darauf verwendet werden jemanden zu verfolgen der einen Politiker*in z.b. als einen Pimmel bezeichnet, finde ich falsch und problematisch. Falscher und problematischer als die Beleidigung.
Das eine Beleidigung stattgefunden hat, darf aber gerne unter Klarnamen stattfinden und/oder gegen die Person verwendet werden die beleidigt hat. Eine Beleidigung finde ich ok, aber die Person die beleidigt darf dann auch gerne von weiteren politischen Diskussionen die einen höflichen Umgang erfordern augeschlossen werden.
Beleidigungen finde ich einfach im Kontext von echten Nazis, Diktatoren und anderen die nunmal real in der Welt und in der Politik existieren vergleichsweise harmlos. Jemand der sich auf Politik einlässt, muss in Betracht ziehen das er dann auch negativ im Propaganda Material der anderen Seite auftaucht.
Das ist auf dem gleichen Level wie "es wäre schön wenn die Welt ohne Gewalt auskommen würde", aber dann gucken wir nach Russland und Ukraine und müssen feststellen das die reale Welt unseren idealistischen Ansprüchen nicht von alleine nachkommt.
Kurze Verständnisfrage hierzu: Also dürfte ich weiterhin Bernd Höcke als widerlichen Faschnonazi in einer Partei von miesen jämmerlichen und erbärmlichen Dreckschweinen bezeichnen?
Das ist ja das Problem. Es ist unrealistisch zu denken, das so ein Gesetz einerseits tatsächlich verhindert das Leute andere Leute beleidigen oder schlecht reden und andererseits das der Staat fair mit dem Problem umgeht. Es stehen ganz offensichtlich andere Resourcen zur Verfügung wenn ein Politiker beleidigt wird, als wenn ein normaler Bürger beleidigt wird.
Art 3. GG sagt aber eigentlich das wir vor dem Gesetz gleich sein sollen.
Um das Argument zu vervollständigen und auszuformulieren:
Wir haben den Anspruch alle vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
Das Gesetz verbietet Beleidigung und stellt sie unter Strafe.
Es werden unterschiedliche Resourcen eingesetzt um 2. umzusetzen, das steht im Widerspruch zu 1.
Wir müssten uns überlegen ob wir entweder eine der Regeln aufgeben, oder das Budget für Beleidigungsbekämpfung so lange erhöhen bis die allgemeine tatsächliche Bekämpfung von Beleidigung einen Stand erreicht wie er mit dem von Politikern schon umgesetzt wird.
Die Vorstellung das es jedes Mal wenn jemand als z.b. als "Hurensohn" beleidigt wird, es monatelang Polizeieinsätze und Gerichtsverfahren geben wird ist lächerlich. Wir haben andere Probleme die wir mit dem begrenzten Budget zuerst lösen sollten, z.b. Kitaplätze.
Wenn wir das Budget nicht haben um das Gesetz bzw. den moralischen Anspruch umzusetzen, können wir uns überlegen welche Regeln wir aufgeben und das sollte der Beleidigungsparagraph sein und nicht Art. 3 GG. Weil Verfassung > andere Gesetze.