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"Merz' Rechnung geht nicht auf": Lindner sperrt sich gegen höheren Spitzensteuersatz
  • Zwei Punkte: a) das hängt ja von der konkreten Ausgestaltung der VermSt ab, dein Argument greift so nur bei dem verlinkten Modell ein

    b) gerade die natürlichen und juristischen Personen, die du als geringe Zahl bezeichnest, sind die, bei denen die gerichtsfeste Ermittlung und Bewertung des gesamten Vermögens (und das auch jedes Jahr) am kompliziertesten ist

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    "Merz' Rechnung geht nicht auf": Lindner sperrt sich gegen höheren Spitzensteuersatz
  • Kleine Anmerkung: das BVerfG hatte die damalige Vermögensteuer 1995 für verfassungswidrig erklärt, u.a. da Immobilienvermögen (da gibt es übrigens bis heute die Grundsteuer als Immobilien-Vermögensteuer) ungerechtfertigt besser behandelt wurde als anderes Vermögen. Ausgesetzt wurde sie dann 1997, weil man keine verfassungsgemäße Version hinbekommen hat. So sehr ich politisch eine Vermögensteuer für sinnvoll halte, habe ich doch meine Zweifel, dass man sie so regeln kann, dass sie einerseits verfassungsgemäß und andererseits noch sinnvoll wäre - die Erhebung wird wahrscheinlich extrem aufwendig und damit den Ertrag wieder mit Kosten auffressen.

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    Der Fall Rammstein / Lindemann: "Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat" (Kommentar von Udo Vetter)
  • Im strafrechtlichen Verfahren kann der sündhaft teure Anwalt ja höchstens Vertreter der Nebenklage sein, dein "Gegner" ist da immer die Staatsanwaltschaft. Und auch im zivilrechtlichen Verfahren ist die Sorge vor teuren Anwälten ziemlich übertrieben. Allein schon, weil man als Unterlegener nur die gesetzlichen Gebühren an die Gegenseite zahlen muss, nicht aber die hohen Stundensätze, die deren Anwälte aufgerufen haben.

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    Der Fall Rammstein / Lindemann: "Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat" (Kommentar von Udo Vetter)
  • Dafür gibt es dann § 164 StGB, Falsche Verdächtigung. §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) lese ich, ohne Strafrechtler zu sein, so, dass eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft dafür nicht ausreicht.

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    ich🚂iel
  • Es gibt halt auch Totschlag durch Unterlassen - dann aber gleich in mehreren Fällen. Schau dir Mal § 13 StGB an.

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    KW 29 | Feedbackfaden
  • Die Sammlung gelöschter Kommentare des einen gebannten Users könnte für mich ohne weiteren Kontext seines Profils eine Hundepfeife sein, genauso gut aber auch keine. Ich finde das Löschen (und v.a. das Bannen) bei einem solchen Fall unangemessen. Das schien mir auch weit weg von rage bait o.ä. zu sein. Ich gebe ganz offen zu, dass 4 der 5 bisher hier verfassten Kommentare sowie die Tatsache, dass ihr das als Hundepfeife eingestuft habt, mir eine unangenehme Einstellung zu demokratischer Diskussionskultur vermitteln.
    Disclaimer: sollte der gebannte User anderweitig unangenehmer aufgefallen sein, trifft das oben Gesagte natürlich auf diesen Fall nicht mehr zu.

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