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tl;dr: It's too expensive

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Finanzministerium will private Altersvorsorge 2024 grundlegend reformieren
  • Einfach einen ETF als steuerlich begünstigte Altersvorsorge anerkennen (die man auch bei Arbeitslosigkeit nicht verhökern muss) und gut ist.

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  • hpd.de Es k(l)ickt: Gewohnheitsmäßiges Teilen als Treiber der Fake News-Pandemie

    Eine Studie der University of Southern California (USC) zeigt, dass gewohnheitsmäßiges Teilen die Hauptursache für die Verbreitung von Fake News ist. In einer Reihe von vier Experimenten mit insgesamt 2.476 Personen belegen die Forschenden zweierlei: einen Zusammenhang zwischen dem Belohnungssysteme...

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    [Discussion] Rurouni Kenshin: Meiji Kenkaku Romantan (2023) - Episode 1
  • Will take me a while to get used to this new adaptation - I loved the 1990s version - but the first episode looked promising.

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    Sterbehilfe-Regelungen scheitern im Bundestag
  • Nochmal zur Erinnerung, was das BVerfG dazu entschieden hat:

    Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist als Ausdruck personaler Freiheit nicht auf fremddefinierte Situationen beschränkt. Das den innersten Bereich individueller Selbstbestimmung berührende Verfügungsrecht über das eigene Leben ist insbesondere nicht auf schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Abgesehen davon, dass eine solche Einschränkung in der Praxis zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde, träte sie in Widerspruch zu der das Grundgesetz bestimmenden Idee von der Würde des Menschen und seiner freien Entfaltung in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung (vgl. BVerfGE 80, 138 <154> für die allgemeine Handlungsfreiheit). Die Verwurzelung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG impliziert gerade, dass die eigenverantwortliche Entscheidung über das eigene Lebensende keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung bedarf. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird (vgl. BVerfGE 49, 286 <298>; 115, 1 <14>). Maßgeblich ist der Wille des Grundrechtsträgers, der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht (vgl. BVerfGE 128, 282 <308>; 142, 313 <339 Rn. 74> für Heileingriffe). Die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende gehört zum „ureigensten Bereich der Personalität“ des Menschen, in dem er frei ist, seine Maßstäbe zu wählen und nach ihnen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 52, 131 <175> abw. Meinung Hirsch, Niebler und Steinberger für ärztliche Heileingriffe). Dieses Recht besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

    Wird Zeit, dass das endlich geregelt wird. In der Schweiz ist das ja schon lange der Fall.

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  • www.deutschlandfunkkultur.de Freiräume für junge Menschen

    Junge Menschen wollen und sollen ihre freie Zeit selbst gestalten. Das aber sorgt oft für Konflikte. Wie also gesellschaftlich damit umgehen?

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    www.computerbase.de Neue Batterieverordnung: EU untersagt fest verbaute Geräteakkus

    Das EU-Parlament hat eine neue Batterierichtlinie verabschiedet, die Vorgaben mit Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit enthält.

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    www.heise.de Kommentar: Reddit hat sich verkalkuliert, die Macht liegt bei den Nerds

    Reddit verdrängt mit seinen API-Preisen Dritt-Apps und stößt damit Poweruser vor den Kopf. Dabei haben die im sozialen Netz die Macht, meint Jonas Volkert.

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    www.t-online.de Berliner Gericht hat entschieden: Straßenblockade von Klimaklebern war keine unerlaubte Nötigung

    Immer wieder werden Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wegen Nötigung verurteilt. Nun hat ein Berliner Gericht einen anderen Weg eingeschlagen.

    >Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die "Letzte Generation" bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können. > >Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei "hinsichtlich der üblichen Stauzeiten" in Berlin noch "moderat". Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. "Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen", so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

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    Zum start der DACH-Community ein paar DACH-Eisenbahn-News.

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