Ein Beifahrer filmt bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten. Das ist nicht erlaubt, urteilt das Landgericht Hanau. Das Gespräch mit dem Beamten darf er nicht aufnehmen. Die Rechtslage ist umstritten.
Krass, daß Polizisten grundsätzlich nicht einfach dokumentiert werden dürfen. Wo Staatsgewalt eigesetzt wird, hat Dokumentation erlaubt zu sein. Punkt. Keine Diskussion.
Nein, und deswegen fordere ich auch Kameras in allen Räumen in Häusern von Politikern. Diese Kameras filmen rund um die Uhr und streamen live auf Twitch
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.
Weil sich ein verbaler Streit entwickelte, schaltete einer der Beamten seine Bodycam mit Tonaufnahme ein, nachdem er das angekündigt hatte. Daraufhin filmte der Beifahrer mit seinem Smartphone ebenfalls. Der Polizist wies ihn darauf hin, das sei eine Straftat, der Mann hörte aber nicht auf zu filmen, das Telefon wurde beschlagnahmt.
Regeln für dich, aber nicht für mich oder wie?
Vorher hatte eine andere Richtergruppe des Landgerichts eine andere Rechtsauffassung vertreten. Im Streit um die Beschlagnahme des Smartphones hatte eine Beschwerdekammer dem Beifahrer recht gegeben. Nach Überzeugung dieser Richter war die Situation nicht mehr vertraulich, weil die Bodycam das Gespräch aufnahm. Der Beamte könne sich ohnehin nicht unbefangen äußern, weil er damit rechnen müsse, dass das Gesagte später in Ermittlungsakten stehe.
Kann mir da jemand den Ablauf des Prozesses erklären? Warum waren mehrere Gruppen an Richtern involviert und warum kann die eine die andere überstimmen?
Warum waren mehrere Gruppen an Richtern involviert und warum kann die eine die andere überstimmen?
So wie ich das lese sind das zwei Prozesse vor dem gleichen Gericht gewesen. Im ersten hat der Beifahrer auf Herausgabe des beschlagnahmten Handys geklagt, dabei wurde nebenbei festgestellt, dass die Vertraulichkeit nicht gegeben ist.
Vermutlich hat sich die StA da gedacht, wir haben hier gerade eh nichts wichtiges zu tun, da lassen wir doch einfach noch mal drüber entscheiden, und weil wir schon mal hier sind machen wir das direkt vor dem LG, dann hat das auch in Zukunft Gewicht.
So wie ich das lese sind das zwei Prozesse vor dem gleichen Gericht gewesen.
So hatte ich das auch zuerst verstanden, aber warum wurde dann nicht einfach auf das vorherige Urteil verwiesen, sondern die ganze Sache noch mal aufgerollt?
In dem Fall wäre das wohl eine Sache für das OLG, aber der Beklagte scheint sich ja dagegen entschieden zu haben.
Verboten ist das Mitschneiden von nicht öffentlichen Unterhaltungen.
War der Polizist nun in seinem Job auf einem öffentlichen Platz oder haben die ein Kaffekränzchen abgehalten?! Wie soll das denn nicht noch öffentlicher gehen?
Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht, das ist eine Straftat!
Das ist hier ein krasses Fehlurteil, natürlich darf man in der Öffentlichkeit Polizist*innen filmen. Polizist*innen im Dienst sind immer in der Öffentlichkeit.
Da hat jemand nicht verstanden, dass die deutsche Polizei heutzutage auch öfter mal nicht "Freund und Helfer" sondern Feind der Bürger ist. Und dass man im letzteren Fall als Bürger vor Gericht auch selten ne Chance auf Rechtsstaatlichkeit hat.
In USA sehen wir doch, wie wichtig solche Aufnahmen sein können. Verstehe nicht, warum das nicht erlaubt ist. Klar, dass solche Aufnahmen dann nicht einfach veröffentlicht werden dürfen ist verständlich, aber wenigstens zur eigenen Absicherung muss sowas erlaubt werden.
Was ist das für ein lächerliches Urteil? In welchem Fall sollte es dazu kommen das eine Aufnahme einem Polizisten schadet, vorausgesetzt er/sie verhält sich legal? Was für ein Haufen pretentious Bullenscheiße ...
Das ist schon viel Halbwissen. Jede Person in Deutschland muss ausweisende Dokument (sprich Perso oder Reisepass) besitzen. Man muss sie aber nicht bei sich führen.
Auf der anderen Seite kann ein Polizist der Situation angemessenende Mittel anwenden, um die Personalien einer Person festzustellen.
Was angemessen ist, ist immer ein gewisses Spektrum. Beim Verdacht auf eine Straftat kann es durchaus ein Gang aufs Revier bedeuten. Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.
Ja man. Japan let's go. Klar, erzkonservative, rigide Regierung mit offensichtlichen Problemen, aber dafür kann ich mir meine Tränen an meinem Body-Pillow trocknen.
Tatsächlich gute Frage, für mich bieten sich aus persönlichen Gründen NL und Schweiz an. Beides schon besucht auch länger, NL hat bisher die Nase etwas vorn...
Ob sich das auszahlt werde ich sehen, aber irgendeine Veränderung muss sein.