Vorratsdatenspeicherung: Keine Begründung für überlange Speicherfrist von drei Monaten
Vorratsdatenspeicherung: Keine Begründung für überlange Speicherfrist von drei Monaten

netzpolitik.org
Vorratsdatenspeicherung: Keine Begründung für überlange Speicherfrist von drei Monaten

Wie, Alexander? Wie? Sag mir bitte, wie das gehen soll. Wenn du es schaffst, mir das technisch so stimmig darzulegen, dass ich davon überzeugt bin, dass du damit irgendwas erreichst, dann ändere ich freiwillig meine Meinung zur VDS. Solange bleibt das in meinen Augen ein Verstoß gegen die Grundrechte und du bleibst für mich nur ein kleiner, inkompetenter, dubioser Hinterwäldler, der offensichtlich was anderes vor hat, als er behauptet.
Ach ja, und bitte nicht schon wieder Statistiken skalieren, der Trick ist so alt.