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3 comments
  • Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie immer von den Vorzügen von Cryptogeld gesprochen wird, wie etwa, dass es keine staatliche Regulierung gibt und wenn so etwas passiert, wird schnell zu Vater Staat gerannt, um sich helfen zu lassen.

  • Insbesondere sei eine Transaktion im Blockchain-System nicht als "Erklärung" oder "Täuschung" im Sinne des Computerbetrugs zu werten, heißt es in dem Urteil. Anders als etwa beim Online-Banking, wo die Eingabe einer TAN als konkludente Erklärung einer Berechtigung zur Transaktion interpretiert werden kann, erfolge die Krypto-Transaktion durch die reine Eingabe des privaten Schlüssels. Dieser löst die Transaktion direkt im dezentralen System aus. Es fehle eine "Miterklärung einer Berechtigung" zu dem Transfer, die für den Computerbetrug charakteristisch wäre. Das System prüfe lediglich die Gültigkeit des Schlüssels, nicht die Berechtigung des handelnden Individuums im Sinne einer menschlichen Willenserklärung.

    So lange etwas nicht durch 2FA geschützt ist, bleibt unberechtigter Zugriff legal?