Schritt für Schritt geht das Bundesjustizministerium eine Reform des Familienrechts an. Nach Vorschlägen zum Unterhaltsrecht im Sommer folgen nun Eckpunkte zur Frage der rechtlichen Elternschaft. Ein Überblick von Claudia Kornmeier.
Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen. Darin geht es unter anderem um die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Traditionell gilt: Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Vater ist der Mann, der mit ihr verheiratet ist.
Das Bundesjustizministerium schlägt nun vor, dass künftig auch die Partnerin der Mutter automatisch Mutter sein soll. Ist das Paar nicht verheiratet, soll die Partnerin das Kind einfach anerkennen können - so wie es ein männlicher Partner tun könnte. Bislang müssen Frauen in einer lesbischen Beziehung das Kind adoptieren, was rechtlich komplizierter ist.:::
Außerdem gilt das Zwei-Eltern-Prinzip: Ein Kind soll nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile haben.
Kann ich nicht so wirklich nachvollziehen. Eigentlich ist das doch für die Absicherung des Kindes gut wenn mehr Erwachsene sich für die Versorgung des Kindes verantwortlich fühlen.
Ich sehe allerdings schon einen FDP Justus um die Ecke kommen mit: "Wenn die Eltern zu arm sind, um ordentlich was zu erben, dann muss man eben mehr Eltern akquirieren"
Wurden nicht eigentlich auch endlich Änderungen für trans-, inter- und nicht-binäre Menschen versprochen? Sind die schon wieder komplett hinten runter gefallen...