Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll künftig schärfer bestraft werden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vereibarten einen Gesetzentwurf, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ...
Aus der Unionsfraktion kamen zurückhaltende bis ablehnende Signale. „Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Frei (CDU). Er wies darauf hin, dass nach der Maskenaffäre schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei.
Ach...nachdem jedes Beispiel im Artikel von korrupten Unionspolitiker:innen handelt, ist eine solche Aussage wirklich Hohn.
Du weißt schon, dass der Artikel darum geht, dass die Ampel die Strafen verschärfen will? Also sie sich tatsächlich Steine in den Weg legen wollen und allein die Union (AfD aber bestimmt auch) das ablehnt?
Dein Kommentar - selbst falls er nicht ernst gemeint war - geht mir zu sehr in Richtung "aLlE PoLiTiKeR SinD gLEiCh ScHeisSe".
Ich verstehe nicht, wieso so viele Menschen offene Korruption als positiv bewerten. Nur weil eine politische Seite korrupt ist und es nicht versteckt, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass alle anderen Seiten versteckt korrupt sind.
Politischer Masochismus in Reinstform. "Nutze mich härter aus, Vater!"
Die CDU hier ehrlich zu nennen beinhaltet, dass das Ziel die persönliche Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit ist.
Ich würde auch sagen, dass die Grünen hier in der Sache ehrlich sind. Ihr Ziel ist halt, dass das Volk von den gewählten Vertretern nicht betrogen wird.
Abgeordnetenkorruption sollte immer eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts zur Folge haben. Alles andere hat schlicht nicht genug Abschreckungswirkung für diese Sorte Verbrechen.
Ist halt in dem Sinne keine Korruption, weil es in der Regel keinen persönlichen Vorteil schafft.
Aber ja: Parteispenden sollten nur von Privatpersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft erlaubt sein und auf einen nicht zu hohes Vielfaches (z.B. das Zehnfache) des üblichen Mitgliedsbeitrags gedeckelt sein.
Den Verlust des Wahlrechts fände ich etwas arg krass. In besonders schweren Fällen kann man über den Verlust des passiven Wahlrechts sprechen, ansonsten sollte eine Sperrfrist genügen.
Das aktive Wahlrecht sollte aber nicht zur Diskussion stehen. Selbst wenn in jeder Legislaturperiode alle Abgeordneten korrupt wären, hätte man in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik höchstens 10.989 Abgeordnete gehabt. Da viele über mehrere Legislaturperioden gewählt wurden sind es deutlich weniger. Bei knapp 60 Millionen Wahlberechtigten sind das also gerademal höchstens 0,018 % der Wahlberechtigen. Und das wäre wenn sie alle korrupt gewesen wären, jedesmal ein komplett neuer Bundestag zusammengekommen wäre und alle heute noch leben würden.
Das passive Wahlrecht von gewählten Vertretern muss bei Korruption weg, denn Korruption ist ja immerhin ein Missbrauch der und ein Verbrechen gegen die Demokratie selbst.