Wenn man die hier zu sehende Bestuhlung des Außenbereichs auf legale Weise nach innen trägt, wird sie teil der Bestuhlung des Innenbereichs. Diese hineingebrachte Bestuhlung darf dann nicht mehr nach draußen getragen werden. Der Durchgang vom Innenbereich zum Außenbereich, der durch eine Glastür gefüllt wurde, verhält sich hierbei wie die Schwarzschildradiussphäre eines schwarzen Lochs.
Wenn ich nun Stuhl in mir habe aber gerade nicht kann, darf ich den Innenraum nicht verlassen. Haben die für solche Fälle Vorbereitungen getroffen?
Und wie sauber muss mein Innenraum sein, damit dies nicht mehr als hinausgetragener Stuhl zählt? Hier fehlt es eindeutig an genaueren Angaben, von der fehlenden Unterschrift mal ganz abgesehen.