Der Autovermieter hat nur noch das Kennzeichen, aber nicht mehr das Auto. Der neue Besitzer darf es behalten. Vor Gericht war der Autovermieter nicht erfolgreich, nun sitzt er auf hohen Kosten.
Maier kann es auch nicht abmelden, weil die Kennzeichen mit dem neuen Besitzer unterwegs sind. Steuer und Versicherung für den Sprinter laufen deshalb weiter auf ihn.
Das kann doch nicht ganz sein. Selbst wenn ein Richter eine solch komische Entscheidung trifft müsste doch zumindest dieser Teil geregelt werden.
Das Auto ist tatsächlich viel in Berlin unterwegs. Das kann Unternehmer Stefan Maier aus Westhausen auf fünf Meter genau sagen, dank GPS-Ortung.
Was hindert ihn daran dem Auto zu folgen und die Kennzeichen einfach ab zu machen? Er bezahlt für diese Kennzeichen, also müsste er damit machen können was er will, oder übersehe ich da etwas?
Das kassiert doch die nächste Instanz. Oder? ODER?
Mindestens sollte der eigentliche Besitzer vom Unterschlagenden Schadenersatz bekommen müssen. Und das man gutgläubig erworbenes Diebesgut besitzen kann, ist mir auch neu.
Nachtrag: gleich kommt jemand und erklärt mir den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. :)
Tatsächlich könnte das Eigentum auf den Käufer übergegangen sein:
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Jetzt frage ich mich allerdings, wie das beim Kauf eines Autos ohne gefälschte Papiere möglich sein soll, im guten Glauben darüber zu sein.
Natürlich hat der eigentliche Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber ich gehe stark davon aus, dass der untergetaucht ist.
Wobei ich mich dann wieder Frage, wer 33.000 € für ein 70.000 € Auto in Bar bezahlt und sich denkt "ja mei passt scho".
Ohne rechtliche Grundlage, rein aus Gerechtigkeitsempfinden heraus, meine ich es sollte (im Sinne von Soll- vs. Ist-Zustand) so sein, dass der Vermieter das Fahrzeug zurückbekommen müsste und der Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Unterschläger haben müsste.
Natürlich hat der eigentliche Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber ich gehe stark davon aus, dass der untergetaucht ist.
In solchen Fällen sollte der Geschädigte in meinen Augen einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat haben, und dieser dann im Gegenzug gegen den untergetauchten Schädiger. Dann hat der Staat nämlich auch einen finanziellen Anreiz, die Fahndung wirklich ernst zu nehmen.
Wobei ich mich dann wieder Frage, wer 33.000 € für ein 70.000 € Auto in Bar bezahlt und sich denkt “ja mei passt scho”.
Autokauf ist ja eine der letzten Bastionen des Barkaufs. Und das Fahrzeug ist aus der Superluxuskategorie, da gehen die Gebrauchtpreise schnell steil nach unten. Ich hatte mir beim Kauf meines ersten Autos auch überlegt, einen Phaeton mit Kühlschrank und allem drum und dran zu kaufen, 10.000 km auf dem Tacho und 10.000 Euro Angebotspreis.
Beim Gebrauchtwagenerwerb geht die Rechtsprechung regelmäßig von Bösgläubigkeit aus, wenn sich der Erwerber nicht mithilfe der Zulassungsbescheinigung Teil II (vulgo: Fahrzeugbrief) darüber vergewissert, dass der Veräußerer Eigentümer ist
Ist die Frage, warum das hier offenbar nicht der Fall ist.
Dem Autovermieter aus Westhausen wurde geraten, künftig jedesmal zum Abgleich der Identität zur Polizei zu gehen, zusammen mit den Ausweisen und der Kundschaft.
Genau daran habe ich auch gedacht. Wenn ich an Unsinnsurteile denke, kommt Deutschland nicht wirklich im Kopf. Aber doch werden ganz viel Unsinsurteile ausgeteilt, scheinbar.
Für den Vermieter sicher ein schlechter Witz, aber der Käufer hätte dabei immerhin draufgezahlt,er selbst hat den Bus schließlich für 33.000 Euro gekauft.
Wenn der Vermieter 'sein' Auto vom Käufer zurückklaut, könnte er sich dann vor Gericht nicht genauso gut verteidigen und auf seinem Diebstahl (eigentlich ja Eigentum) sitzen bleiben und das anwaltlich ausharren? Wie schlimm wäre das?
Recht haben und Recht bekommen ist ja schon immer mal ein Problem gewesen. Aber hier scheinen Grundsatzurteile zu fehlen. Diesen Fall kann man doch niemandem erklären und Zustimmung erwarten. Vor allem gibt es pro Fall gleich zwei Geschädigte.