Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet
Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet

Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet

Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet
Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet
Um sicherzugehen das ihr nicht ausversehen bei Axel Springer Urheberrechtsverstöße begeht, sollte jeder diese Blockliste in seinem Blocker der Wahl einfügen.
Es kann die Seite nicht modifiziert werden, wenn sie überhaupt nicht lädt.
wie fügt man denn in ublock origin ne Filterliste von extern ein? Ich könnte jetzt händisch jede der urls kopieren, aber das wird doch schnell outdated
In der Readme sind so ziemlich alle gängigen Filter beschrieben.
UBlock origin: In die Addon EInstellungen gehen daann Filterlisten. ganz unten unter importieren dann [https://raw.githubusercontent.com/autinerd/anti-axelspringer-hosts/master/axelspringer-hosts](https://raw.githubusercontent.com/autinerd/anti-axelspringer-hosts/master/axelspringer-hosts)
einfügen. Oben auf Änderungen übernehmen klicken. Anschließend sollte die Liste bei eigene Filterlisten auftauchen mit einer Zahl von um die 1700 Filtern.
Selbst wenn die mit der Klage Erfolg haben sollten, müsste dann schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung her, die es doch wieder erlaubt, Inhalte zu blockieren, weil man sonst gezwungenermaßen jeglichen Schadcode ausführen müsste, sobald man eine URL anklickt. Das würde jegliche IT-Sicherheitsbemühungen zunichte machen.
Du hast zwar nicht Unrecht, aber das ist vom Prinzip her ja abhängig von den Seitenbetreibern, was für externe Inhalte eingebunden werden.
Und Schadcode könnte auch in Inhalten sein, die auf keiner Adblock- und Tracker-Liste stehen.
Es ist zwar eine gute Heuristik, uBlock origin o.ä. zu nutzen, aber technisch gesehen führst Du doch immer den Code der Seite, die Du besuchst, aus.
Entweder es gibt jetzt eine Lücke in der JS-Sandbox, oder die Seite erlaubt aktiv (CORS) fremden Quellen, durch Skripte Daten abzugreifen, die vom Nutzer eigentlich nur für die gerade besuchte Seite gedacht waren.
Beides kann kein Adblocker prinzipiell verhindern.
Für mich ist das Grundproblem, dass es erlaubt wird, Nutzern zu verbieten, die Datenübertragung von und zu Onlinediensten mittels Adblocker zu manipulieren.
Das zu verbieten widerspricht aus meiner Sicht eigentlich grundlegenden Freiheitsrechten.
Anbietern steht es frei, beliebige technische Barrieren zu errichten.
Aber Nutzer dafür zu bestrafen, den Download oder die Ausführung von Teilen einer Website zu verbieten, ist halt totalitär.
Ähnliche Problematik wie bei früheren "Hackerprozessen", oder auch aktuell bei Security Research, oder?
Meine Gedanken gingen eher in die Richtung, dass du z.B. eine Phishing-Mail bekommst und dort auf einen Link klickst, der zu einer Webseite führt, die Schadcode ausliefert.
Sobald du den Link angeklickt hast, wärst du gemäß dieser schroben Rechtsauffassung gezwungen, alle Schadcode-Befehle exakt so auf deinem Computer auszuführen, wie vorgegeben.
Das würde z.B. bedeuten, dass moderne Browser ihre Maßnahmen gegen Clickjacking rauswerfen müssten. Bei Clickjacking wird z.B. die Webseite deiner Bank unsichtbar eingebunden und mit anderen, sichtbaren Knöpfen hinterlegt, so dass du dann unwissend die Bank-Webseite navigierst, wenn du die sichtbaren Knöpfe anklicken willst.
Man könnte sogar argumentieren, dass auch Sandboxing dafür sorgt, dass gewisse Webseiten nicht mehr so funktionieren, wie vom Betreiber erwünscht. Ob das jemand wirklich juristisch argumentieren würde, ist noch die andere Frage, aber ist eben trotzdem kein Zustand, dass sich Browser-Entwickler immer erstmal strafbar machen, wenn sie grundlegende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen wollen.
Und wieder hinkt Deutschland China nur hinterher.
Das muss dieser Wandel durch Handel Tatenlosigkeit sein, für den sich die CDU immer so stark gemacht hat.
Was ist Chinas Begründung?
Im Staatskapitalismus wie China ihn betreibt ist Werbung oft vom Propagandaministerium vertriebene Staatspropaganda. Dem dürfen sich die Menschen natürlich nicht so einfach entziehen. Konsumieren um jeden Preis.
Dinge die auf meinem Rechner sind, darf ich verändern wie ich will.
Hält mich ja auch keiner von ab Dinge in meinen gekauften Büchern durch zu streichen oder Hörner auf Bilder von Matthias Döpfner zu malen.
ich vermute die Entwicklertools von Browsern müssen wir dann auch verbieten, weil ich damit das html in meinem Browser verändern kann?
Pass auf. Bald verbieten die es auch noch in gekauften büchern Dinge durchzustreichen. Ist ja schließlich unzulässig und Urheberrecht Verletzung weil es nicht geplant war das das Buch so dargestellt wird.
👍
Ich stimme dem total und glaube zusätzlich, dass das Verfassungsgericht das so sehen wird. Es hat ja auch in der Vergangenheit so geurteilt.
Mache Länder haben eine funktionieren Gewaltenteilung, unseres gehört dazu. ✌️
Stimmt nicht. Grundlegend brauchst du eine Erlaubnis, es sei denn im Gesetz ist speziell eine Ausnahme vorgesehen. Deshalb darf man auch nicht einfach Häuser umbauen, die als Baukunstwerke gelten. Wenn du das Bild einer Person veränderst, könnte auch die DSGVO greifen.
Man dürfte ja auch keine Privatkopien machen, wenn das nicht explizit im Gesetz vorgesehen wäre. Wofür die Rechteinhaber dann aber auch entschädigt werden.
Wenn's so einfach wäre, könnte man ja auch nach Belieben KI trainieren.
Wenn's so einfach wäre, könnte man ja auch nach Belieben KI trainieren.
kannst du, ob du das trainierte model weitergeben oder kommerziel nutzen darfst ist ne frage für Gerichte
Stimmt nicht. Grundlegend brauchst du eine Erlaubnis, es sei denn im Gesetz ist speziell eine Ausnahme vorgesehen. Deshalb darf man auch nicht einfach Häuser umbauen, die als Baukunstwerke gelten. Wenn du das Bild einer Person veränderst, könnte auch die DSGVO greifen.
das ist die Veränderung einer einmaligen Sache, die als für die Allgemeiheit aks erhaltenswert eingestuft wurde, wir reden eher darüber deinem Druck der Mona Lisa einen Schnurrbart anzumalen. die dsgvo wird hier auch nicht greifen.
Man dürfte ja auch keine Privatkopien machen, wenn das nicht explizit im Gesetz vorgesehen wäre. Wofür die Rechteinhaber dann aber auch entschädigt werden.
in dem Fall wurde mir aber bereits eine Kopie von der Quelle gegeben, die Quelle könnte höchstens entscheiden, dass sie mir keine kopien mehr gibt, weil sie nicht mag, dass drin rum male.
Die Urheberrechtsverletzung seh ich hier einfach nicht, und eine entsprechendes Urteil würde einem Verbot aller üblichen Browser gleich kommen. absoluter Kokolores.
Eine Webseite ist schon gar kein "Programm", also kann sie auch nicht wie eins geschützt sein. Das ganze Argument ist völlig irre.
Viele Webseiten sind mittlerweile Programme (läuft in der JS Sandbox) oder werden dynamisch von einem generiert. Google Maps z.B. funktioniert ohne JS uberhaupt nicht.
Elemente in der Webseite mögen Programme sein, aber das Grundgerüst in dem diese sitzen ist am Ende ja wohl immer noch ein (evtl kleines) Stück HTML, das sich ohne ein tatsächliches Programm, den Browser, nicht betrachten lässt. Eine Webseite ist ein Programm in dem gleichen Sinn wie ein PDF oder LaTeX Dokument eines ist.
Wäre es irgendwie möglich zu den DerStandard Links auch eine Archiv-Version / Umgehung der Paywall mitzuliefern? Ich klicke da regelmäßig drauf und kann nichts lesen. "AdBlocker erkannt"... Irgendwie etwas ironisch bei diesem Artikel.
Sorry, aber dann ist dein AdBlocker scheiße eingerichtet. Wenn ich einen Artikel aufmache, dann rödelt der kurz und das Cookie-Fenster ist weg und der komplette Artikel geladen. uBblock Origin usw. haben die Annoyances-Filterlisten nicht zum Spaß.
Ja, ich hab ein Gerät auf dem GrapheneOS Vanadium läuft, da kann ich leider nix einstellen oder Addons installieren. Gleiches Spiel mit Adblockern auf DNS Level wie Pihole oder Adguard... Oder mit Apps die den eingebauten Webview verwenden. Die einzige Lösung scheint deine zu sein, Computer benutzen oder Firefox mit uBlock und den Annoyances Filterlisten. Ich denke einen Link mitliefern, so wie viele andere Leute das hier tun, wäre aber die weitaus einfachere Variante.
Alles gute zum Kuchentag :D
Dankeschön ☺
Text mal rauskopiert für alle mit Probleme:
Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet
Mozilla warnt vor weitreichenden Folgen einer möglichen Entscheidung gegen Adblocker. Ein Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Adblock-Plus-Entwickler geht in die heiße Phase Ein Laptop liegt in einem dunklen Raum auf einem Teppichboden und zeigt das Google-Chrome-Logo auf dem Bildschirm. Browser wie Googles Chrome können mit Erweiterungen modifiziert werden. Der Axel-Springer-Konzern sieht insbesondere bei Adblockern eine unberechtigte Umarbeitung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die das Internet, wie wir es kennen, verändern könnte. Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob Werbeblocker das Urheberrecht verletzten, weil sie geschützte Inhalte verändern. In einem Urteil vom 31. Juli 2025 hat das höchste deutsche Zivilgericht den jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Konzern und der Kölner Eyeo GmbH, dem Entwickler von Adblock Plus, an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. "Manipulierte" Inhalte
Axel Springer argumentiert, dass der HTML-Code ihrer Websites durch den Einsatz von Adblockern unzulässig verändert werde, was gegen das Urheberrecht verstoße. In der Logik der Konzernanwälte geht das so: Wird eine Webseite mit einem Browser aufgerufen, wird die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher auf dem Endgerät des Nutzers übertragen. Zur Anzeige der HTML-Datei interpretiert der Webbrowser ihren Inhalt, wobei er zusätzliche Datenstrukturen anlegt.
"Der Verlag sieht in der Beeinflussung dieser Datenstrukturen durch den Werbeblocker eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms", erklärt der Medienanwalt und Youtuber Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal.
Die Eyeo GmbH hingegen betont das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet, weshalb es keine urheberrechtliche Relevanz gebe. Nur in China gibt es ein ähnliches Verbot
Besonders alarmierend ist die Warnung der Mozilla Foundation: Deutschland könnte das zweite Land nach China werden, das Werbeblocker verbietet. "Ein starres System, das jeden serverseitigen Code ausführt, wäre außerordentlich gefährlich", warnt Mozilla-Rechtsexperte Daniel Nazer in einem Blogbeitrag der Mozilla Foundation.
China ist bislang das einzige Land weltweit, das Werbeblocker weitgehend verboten hat. Dort sind entsprechende Apps aus den App-Stores verschwunden, und Browser-Erweiterungen sind nicht mehr verfügbar. Ein ähnliches Verbot in Deutschland würde einen Präzedenzfall für andere europäische Länder schaffen.
Die Tragweite eines möglichen Verbots geht weit über das Blockieren von Werbung hinaus. Browser-Erweiterungen verbessern auch die Barrierefreiheit, wehren Tracker ab und mindern Sicherheitsrisiken. Von Übersetzungstools bis hin zu Accessibility-Hilfsmitteln – zahlreiche Anwendungen, die Webinhalte modifizieren, könnten betroffen sein, wie Winfuture berichtet. Komplizierte Rechtslage
Der BGH kritisierte in seinem Urteil, dass die Vorinstanz die technischen Besonderheiten von Browsern nicht ausreichend gewürdigt habe. Insbesondere sei unklar geblieben, wie virtuelle Maschinen aus Bytecode Objektcode erstellen und ob diese Prozesse urheberrechtlich relevant seien. "Der BGH sieht noch erheblichen rechtlichen Klärungsbedarf", erklärt Solmecke. Besonders problematisch sei, dass moderne Browser nicht direkt maschinenlesbaren Objektcode ausführen, sondern über Engines arbeiten, die aus HTML, CSS und JavaScript zunächst einen Bytecode erzeugen. Historische Wendung
Die aktuelle Klage unterscheidet sich grundlegend von früheren Verfahren. Während es zuvor um wettbewerbsrechtliche Aspekte ging, steht nun das Urheberrecht im Mittelpunkt. In früheren Verfahren hatte der BGH Werbeblocker noch für rechtlich zulässig erklärt.
Das Kölner Unternehmen Eyeo vertreibt seit 2011 die Software Adblock Plus. Die Browser-Erweiterung ermöglicht es Nutzern, angezeigte Werbung auf besuchten Websites zu blockieren. Dabei kommt ein Filter zum Einsatz, der auf eine sogenannte Blacklist zurückgreift – eine Datenbank mit verschiedenen Serverpfaden und Codes, die Werbung einblenden. Ungewisse Zukunft
Das Verfahren wird nun in Hamburg fortgesetzt, wo detaillierte technische Gutachten erstellt werden müssen. Eine endgültige Klärung dürfte noch ein bis zwei Jahre dauern. Die Entscheidung könnte jedoch weitreichende Folgen für die Entwicklung des freien Internets in Europa haben, warnt man bei Mozilla.
"Wir hoffen aufrichtig, dass Deutschland nicht das zweite Land (nach China, Anm.) wird, das Werbeblocker verbietet. Dies würde die Möglichkeiten der Nutzer, ihre Online-Umgebung zu kontrollieren, erheblich einschränken und möglicherweise die Tür für ähnliche Einschränkungen in anderen Ländern öffnen. Ein solcher Präzedenzfall könnte dazu führen, dass andere Erweiterungen zum Schutz der Privatsphäre, zur Verbesserung der Zugänglichkeit oder zur Erhöhung der Sicherheit rechtlich angefochten werden. Im Laufe der Zeit könnte dies Innovationen in diesen Bereichen verhindern, die Browserhersteller unter Druck setzen, die Funktionalität von Erweiterungen einzuschränken und das Internet von seiner offenen, nutzergesteuerten Natur in Richtung eines Internets mit eingeschränkter Flexibilität, Innovation und Kontrolle für die Nutzer verschieben", so Nazer. (pez, 20.8.2025)
Ist es nicht so, dass beim interpretieren grundsätzlich ein Teil aktiv vom Empfänger, in diesem Fall Browser, umgesetzt wird? Juristisch ist es gegebenenfalls komplexer. Sofern ich den AdBlocker jedoch abschalten kann, würde ich die Veränderung des Codes als Filter betrachten. Es wäre vergleichbar mit dem Tragen einer gefärbten Sonnenbrille bei einer Vernissage oder in einer Galerie, die urheberrechtlich geschützte und colorierte Kunstwerke zeigen. Müssten wir, dort dann, nicht auch colorierte Brillengläser verbieten, denn es werden gezielt bestimmte Farben gefiltert und das Kunstwerk anstatt warm und beruhigend als kalt und trist dargestellt und interpretiert.
Ich denke uns als Gesellschaft sollte jedoch auch bewusst sein, dass Bereitstellung, Zusammenfassen, Aufbereitung oder Recherche auch Leistungen sind. Leistungen sind neben Ehrenamt oder durch staatl. Gebühren finanziert eben nicht kostenfrei sind.