Der Finanzminister erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil zur Abschaffung des Ehegattensplittings eine Absage.
"Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025." Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
"Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.
Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. "Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", sagte Lindner im "Interview der Woche" von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. "Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden."
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: "Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025."
Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. "Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.
Das Ehegatten-Spoitting ist ja eine einfache Regel, wie fast alle Arbeitnehmer-Steuern. Schwierig wirds, wenn du selbstständig bist oder von zu Hause arbeitest, eine Firma hast usw.
Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.
Steuerhöhe schadet der Wirtschaft nicht so extrem wie Komplexität oder Bürokratie, da jene Monopole fördern. Für eine große Firma sind Anwälte und Steuerberater nur ein Rundungsfehler. Für Start-Ups ohne Millioneninvestor ein Todesurteil
Naja, die FDP behauptet zwar Steuererhöhungen/Abgabenerhöhungen anzulegen trotzdem zwingt Lindner immer wieder Ministerien dazu. Siehe die Einsparungen bei Lauterbach/Paus, die dann den Pflegebeitrag erhöhen/elterngeld kürzen mussten.
Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.
In meinen Augen wäre es eher die Abschaffung einer Subvention, was die FDP also begrüßen sollte. Selbst, wenn man es als Steuererhöhung verkaufen will, wäre das für die FDP irrelevant, weil die ja nur Menschen in Erwerbsarbeit treffen würde, während das politische Kernthema der FDP ja Steuersenkungen für Unternehmen, Vermögende und Topverdiener ist. Alles andere und zwar ganz spezifisch Steuersenkungen für Menschen, die nicht zu diesem Klientel zählen, sind eher Beiwerk dieser Politik, mit der sich die Partei eben auch die Stimme dieser nützlichen Idioten erkauft. Wenn die FDP aber die Möglichkeit hätte die Steuern für Unternehmen, Vermögende und Topverdiener zu senken, indem sie die Steuern für die Mittelschicht und Geringverdiener erhöht, dann würden sie es defintiv tun; Und wenn sie es dann nicht täten, dann nur aus Gründen der Wahltaktik - nicht aus Überzeugung.
Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.
Das ist der Punkt. Einfache Politik für einfache Gemüter. Es darf keine Steuererhöhung geben. Und für eine bestimmte Zielgruppe ist das eine deutliche Erhöhung.
Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen, aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass "Ehe und Familie" zu schützen seien. Ich bin ziemlich sicher, dass die Union auf jeden Fall versuchen wird, mit dem Argument nach Karlsruhe zu gehen.
Der Knackpunkt hier ist wohl eher, dass Kühnert ein Modell zur Abschaffung des Splittings eingefordert hat, das netto auf eine Steuererhöhung hinauslaufen würde, wobei er genau weiß, dass das für die FDP ein rotes Tuch ist. Das sieht für mich weniger nach einem konstruktiven Vorschlag zur Lösung eines Problems aus und mehr nach einem inszenierten Machtkampf, um der Öffentlichkeit zeigen zu können, wer in dieser Koalition die Hosen anhat.
Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen,
Genau.
aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien.
Das braucht halt politischen Mut. Ich kann ein Gut schützen, ohne es zu subventionieren. Klar, da wird ganz sicher jemand klagen, aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll. Es wäre politisch klug, an Kinder, vor allem Kinder nahe der Armutsgrenze zu denken; aber da gibt es ja Möglichkeiten.
Vielleicht war, dass die Frau zu Hause bleibt die Intention, aber Frauen die Kinder kriegen werden nunmal weniger verdienen. So federt man das ein wenig ab. Andere Länder machen das besser (In Ungarn zahlen Frauen pro Kind weniger Steuern. Alternativ könnte man das Ehegatten-Splitting auch auf die gesamte Familie ausweiten, also die eigenen Kinder bis 18 bzw. 25 mit hineinzählen. Gleichbehandlung bei ungleichen Vorraussetzungen hilft niemandem
Ich verstehe nicht, wieso das aktuell als vollkommen neues Thema behandelt wird und so viele verschiedene Meinungen exiszieren. Steht die Abschaffung nicht direkt als Absicht im Koalitionsvertrag drin? Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?
Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.
Ich bin kein Steuerexperte, aber sind die Steuerklassen nicht prinzipiell für das Splitting egal? Steuerklassen sind doch nur dafür da, damit der Arbeitgeber weiß, wie viel Steuern er monatlich vom Gehalt ans Finanzamt überweisen soll, da der natürlich keine Informationen über die Einkünfte des Ehepartners hat.
Am Ende des Steuerjahres werden dann aber vom Finanzamt trotzdem die Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet, unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Basierend darauf berechnet sich der Steuersatz (sodass effektiv die gleichen Steuern anfallen, als wenn sich das Einkommen genau gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilen würde). Die Differenz zu den bereits gezahlten Steuern durch den Arbeitgeber wird erstattet bzw. muss nachgezahlt werden.
So wie ich das verstehe, würde der Wegfall der Steuerklassen nur dazu führen, dass monatlich je nach Situation höhere Steuern als jetzt gezahlt würden, die man mit der Steuererklärung aber wieder zurück bekäme.
Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?
Bin kein Steuerberater, aber was ich auf die Schnelle gefunden habe, klingt für mich danach, als ob auch das Faktorverfahren eine Form des Splittings ist:
Wie wird das Faktorverfahren berechnet?
Zunächst berechnet das Finanzamt die nach dem Splittingverfahren zu zahlende Lohnsteuer. Die Berechnung berücksichtigt für jeden Partner die persönlichen Steuerfreibeträge wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer in Steuerklasse 4. Anschließend wird die Lohnsteuer nach dem Splittingtarif durch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 geteilt. Das Ergebnis ist der Faktor, der immer kleiner als eins ist.
Stimmt. Der Steuervorteil bej 4/4+Faktor bleibt recht groß, auch wenn minimal kleiner als mit 5/3. Ich verstehe die Rechnung zwar auch nicht vollständig, aber der das sagen zumindest die online-rechner.